Updates zur Maschinensicherheit
Erhalten Sie klare und praxisnahe Neuigkeiten zu aktuellen Themen der Maschinensicherheit.

Antwort: Bei jedem Umbau stellt sich die entscheidende Frage, ob neue Gefährdungen entstehen oder sich das Risiko erhöht. Falls ja, und wenn vorhandene oder einfache Schutzeinrichtungen zur Absicherung nicht mehr genügen, spricht der Gesetzgeber von einer „wesentlichen Veränderung“. Das Ergebnis ist rechtlich eine neue Maschine. Die Entscheidungsgrundlage bilden nationale Interpretationspapiere und die europäische Maschinenverordnung.
Unser Seminarinhalt: Wir führen Sie tief in die Entscheidungshilfen ein. Wir besprechen das BMAS-Interpretationspapier (Deutschland), das AUVA-Ablaufschema (Österreich) und die EKAS-Wegleitung (Schweiz). Sie lernen den Entscheidungsbaum kennen, mit dem Sie rechtssicher beurteilen, ob Sie „nur“ umbauen oder eine neue Maschine schaffen. Zudem zeigen wir Ihnen, wie die neue Maschinenverordnung das Thema ab 2027 europäisch regelt.
Antwort: Häufig werden alte Steuerungen durch moderne Systeme ersetzt, um Taktzeiten zu erhöhen oder Abläufe zu optimieren. Der kritische Punkt ist dabei immer der Eingriff in die Sicherheitstechnik. Während Änderungen an der reinen Prozesssteuerung oft unproblematisch sind, können neue Sicherheitssoftware oder neue Sicherheitsbauteile das Risikoprofil drastisch verschieben. Es besteht die Gefahr, dass die neue Technik durch systematische Fehler wie Programmier-, Verdrahtungs- oder Dokumentationsfehler unsicherer ist als die alte Lösung. Führt dieser Eingriff zu einer wesentlichen Veränderung, werden Sie rechtlich zum Hersteller der gesamten Maschine.
Unser Seminarinhalt: Wir vermitteln Ihnen, wie Sie geplante Änderungen an der Steuerungstechnik detailliert bewerten. Sie lernen, welche Auswirkungen neue Komponenten auf die rechtliche Einstufung haben. Zudem zeigen wir Ihnen Konzepte auf, wie Sie das Retrofit der Steuerung so gestalten, dass die Modernisierung juristisch als Instandsetzung und nicht als wesentliche Veränderung eingestuft wird.
Antwort: Gemäß dem Blue Guide 2022 führt eine wesentliche Veränderung dazu, dass ein bestehendes Produkt als neues Produkt gilt. Für den Maschinenbau bedeutet das konkret: Der Verantwortliche für den Umbau muss folglich alle Herstellerpflichten für die gesamte Maschine erfüllen. Das beinhaltet unter anderem die Erstellung der Risikobeurteilung, der technischen Dokumentation und der Konformitätserklärung nach dem aktuellen Stand der Technik. Besonders wenn für die Ursprungsmaschine keine Unterlagen mehr existieren, stellt dieser Nachweis eine enorme Hürde dar.
Unser Seminarinhalt: Wir besprechen ausführlich, welche Pflichten im Falle einer wesentlichen Veränderung auf Betreiber oder andere involvierte Unternehmen zukommen. Wir diskutieren, warum nachträgliche sicherheitstechnische Verbesserungen immer sinnvoll sind, eine nachträgliche CE-Kennzeichnung aber oft kritisch ist. Sie erfahren Strategien für den Umgang mit Maschinen, bei denen die CE-Kennzeichnung in der Vergangenheit versäumt wurde, und lernen die entstehenden Haftungsrisiken kennen.
Antwort: Der wirtschaftlichste Weg ist der Nachweis, dass durch den Umbau erst gar keine neuen Gefährdungen oder Risiken entstehen. Gelingt diese Argumentation, liegt per Definition keine wesentliche Veränderung vor. Sollten dennoch neue Risiken auftreten, bleibt als zweite Option die Absicherung durch vorhandene oder einfache Schutzeinrichtungen. In beiden Fällen verbleibt die Maschine rechtlich im Altbestand und muss kein neues Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen.
Unser Seminarinhalt: Wir vermitteln Ihnen die Strategie für diese Argumentation. Sie lernen, wie Sie Umbauten so planen und dokumentieren, dass neue Gefährdungen und Risiken ausgeschlossen oder technisch gemindert werden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung nutzen, um den sicheren Weiterbetrieb ohne neue CE-Kennzeichnung zu begründen.
Antwort: Das Thema betrifft alle, die Retrofits, Erweiterungen oder Veränderungen an Maschinen planen, beauftragen oder durchführen. Das Seminar ist relevant für die interne Instandhaltung und Konstruktion. Ebenso richtet es sich an den Vertrieb, der Modernisierungen verkauft, sowie an den Einkauf, der Umbaudienstleistungen beschafft. Auch Importeure von Gebrauchtmaschinen und Sicherheitsbeauftragte müssen die rechtlichen Grenzen kennen.
Unser Seminarinhalt: Das Seminar verknüpft die technische und die kaufmännische Sichtweise. Wir behandeln spezifische Fragen für Konstruktion, Elektroplanung, Softwareentwicklung und Technische Dokumentation ebenso wie für den Vertrieb, Einkauf und das Projektmanagement. Diverse Praxisbeispiele veranschaulichen die Theorie. Durch die Diskussion verschiedener Perspektiven entsteht ein umfassendes Verständnis für den Bewertungsprozess.
