Updates zur Maschinensicherheit
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Antwort: Ja. Die gesetzlichen Vorgaben der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 schreiben eine Risikobeurteilung explizit vor. Jede Maschine muss den geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen. Um diese Konformität nachzuweisen, ist die Risikobeurteilung eine zwingende Voraussetzung. Sie bildet die unverzichtbare Basis für die Sicherheit jeder Maschine. Die Risikobeurteilung ist somit keine bloße Formalität, sondern ein zentrales und gesetzlich gefordertes Dokument.
Unsere Leistung: Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer normkonformen Risikobeurteilung für Ihre Maschine. Wir übernehmen die Erstellung vollständig für Sie, auch in zeitkritischen Projekten, und entlasten damit Ihre Konstruktionsabteilung. Alternativ erstellen wir die Risikobeurteilung gemeinsam mit Ihrem Team in Workshops. So stellen wir nicht nur die Rechtssicherheit her, sondern sorgen auch für einen nachhaltigen Lerneffekt in Ihrem Unternehmen.
Antwort: Der Prozess sollte so früh wie möglich beginnen. Idealerweise starten Sie bereits während der Entwurfsphase. Gefahrenstellen lassen sich in diesem Stadium oft durch konstruktive Änderungen am einfachsten beseitigen. Eine Durchführung der Risikobeurteilung an der fertigen Maschine führt hingegen oft zu teuren Nachrüstungen durch trennende Schutzeinrichtungen oder komplexe steuerungstechnische Lösungen. Absolut essentiell ist, dass die Risikobeurteilung vollständig abgeschlossen ist, bevor die Maschine in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird.
Unsere Leistung: Wir begleiten Ihren Konstruktionsprozess von Anfang an. Durch eine frühzeitige Betrachtung Ihrer CAD-Entwürfe oder Konzepte weisen wir Sie rechtzeitig auf kritische Punkte hin. Wir helfen Ihnen dabei, Sicherheit direkt in das Design Ihrer Maschine zu integrieren (Safety by Design) und vermeiden so unnötige Kosten am Projektende. Doch auch bei bereits fertigen Maschinen lassen wir Sie nicht allein. Wir können die Konstruktion Ihrer Maschine zwar nicht rückwirkend ändern, ermitteln jedoch verbleibende Risiken und begrenzen Ihre Haftung bestmöglich.
Antwort: Zur Erstellung der Risikobeurteilung müssen zunächst die Grenzen der Maschine klar definiert sein. Wir benötigen hierfür Informationen zur bestimmungsgemäßen Verwendung sowie zu vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen. Auf technischer Ebene sind mechanische Konstruktionszeichnungen erforderlich. Falls in einer frühen Projektphase schon vorhanden, sind auch Pneumatik-, Hydraulik- und Elektroschaltpläne wichtig. Ergänzend sind Funktionsbeschreibungen und Informationen über Zukaufteile für eine korrekte Beurteilung hilfreich.
Unsere Leistung: Wir gestalten die Datenerfassung maximal flexibel. Die Aufnahme der Maschinendaten erfolgt wahlweise bei Ihnen vor Ort oder zeiteffizient über Online-Meetings anhand Ihrer digitalen Modelle. Wir arbeiten idealerweise bereits auf Basis erster Konstruktionsskizzen. Sollte die Maschine bereits fertiggestellt sein, analysieren wir den Ist-Zustand direkt am Objekt. Der zeitliche Aufwand variiert stark je nach Komplexität der Maschine und Qualität der Vorarbeiten. Die reine Erstellung ist oft innerhalb weniger Tage realisierbar. Bei einer konstruktionsbegleitenden Unterstützung erstreckt sich das Projekt über mehrere Wochen, abhängig von Ihrem Konstruktionsfortschritt und den notwendigen Abstimmungsrunden. Senden Sie uns Ihre verfügbaren Unterlagen für eine verlässliche Zeitschätzung zu. Selbstverständlich unterzeichnen wir hierfür vorab gerne eine Geheimhaltungsvereinbarung.
Antwort: Die Auswahl der richtigen Schutzmaßnahmen folgt einer gesetzlich vorgeschriebenen Hierarchie. Das sogenannte Drei-Stufen-Verfahren gemäß Abschnitt 6.1 der EN ISO 12100 präzisiert diese gesetzliche Hierarchie. Zuerst gilt es, Risiken durch eine inhärent sichere Konstruktion zu vermeiden. Erst im zweiten Schritt kommen technische Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Lichtgitter zum Einsatz. Als letzte Möglichkeit verbleiben die Benutzerinformationen in der Betriebsanleitung und an der Maschine. Entscheidend für die Rechtssicherheit ist hierbei immer die Einhaltung des aktuellen Standes der Technik.
Unsere Leistung: Wir durchleuchten für Sie die komplexe Normenlandschaft und identifizieren die relevanten Normen für Ihr Produkt. Auf dieser Basis erarbeiten wir passgenaue Sicherheitskonzepte. Ein zentraler Aspekt ist hierbei die Balance zwischen Sicherheit und Kosten. Selbst der Gesetzgeber fordert die Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Erfordernisse. Wir setzen diese Vorgabe konsequent für Sie um. Unser Ziel ist das Optimum aus maximaler Rechtssicherheit, minimierter Haftung und wirtschaftlicher Vernunft. Wir vermeiden unnötig teure technische Lösungen und nutzen stattdessen intelligente konstruktive Ansätze.
Antwort: Der Abschnitt 7 der EN ISO 12100 verlangt lediglich, dass die Risikobeurteilung die erzielten Ergebnisse darlegt. Weder die Norm noch der Gesetzgeber machen konkrete Vorgaben zur optischen Ausgestaltung. Aus Nachweisgründen ist die Dokumentation in digitaler oder physischer Schriftform jedoch zwingend erforderlich. Nur so können Sie im Haftungsfall belegen, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht erfüllt haben. Ein wichtiger Hinweis zur Herausgabe: Als Hersteller sind Sie gesetzlich nicht verpflichtet, dieses Dokument an Ihre Kunden weiterzugeben, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Umgekehrt gilt für den Einkauf: Sollten Sie auf die Risikobeurteilung Ihres Lieferanten Wert legen, müssen Sie deren Lieferung zwingend im Kaufvertrag fixieren. Ohne diese Klausel besteht kein Rechtsanspruch auf die Unterlagen.
Unsere Leistung: Wir passen uns vollständig Ihrer Infrastruktur an. Uns ist wichtig, dass Sie mit dem Ergebnis weiterarbeiten können. Ob Sie Standardsoftware wie Word und Excel oder Spezialsoftware wie Safexpert nutzen, spielt für uns keine Rolle. Wir sind auf alle Formate vorbereitet. Sollten Sie noch keine unternehmensinterne Vorlage besitzen, erstellen wir für Sie individuelle Templates. Sie erhalten am Ende in jedem Fall ein normkonformes und rechtssicheres Dokument. So bleibt Ihr technisches Know-how sicher in Ihrem Unternehmen, während Sie gleichzeitig alle gesetzlichen Nachweispflichten für Ihre internen Akten erfüllen.