Konformitätsbewertung

Der strukturierte Weg zur CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung ist die zwingende Eintrittskarte für den europäischen Binnenmarkt und wird auch außerhalb Europas von vielen Ländern akzeptiert. Wir führen Sie sicher durch alle gesetzlichen Prozessschritte und sorgen für Ihren rechtssicheren Marktzugang.

Vom Entwurf bis zur rechtssicheren Konformitätserklärung.

Das Konformitätsbewertungsverfahren ist der gesetzlich vorgeschriebene Weg zur CE-Kennzeichnung. Bevor ein Produkt in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden darf, muss der Hersteller nachweisen, dass alle relevanten Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Der Prozess ist weit mehr als eine formale Schlussabnahme. Er beginnt bereits in der Konstruktionsphase und begleitet das Produkt bis zur Fertigstellung. Die europäischen Richtlinien und Verordnungen definieren hierfür klare Meilensteine. Dazu zählen die Risikobeurteilung, die Zusammenstellung der technischen Unterlagen, die Erstellung der Betriebsanleitung und schließlich die Ausstellung der EG- bzw. EU-Konformitätserklärung

Nur wer diesen Ablauf lückenlos dokumentiert, ist rechtlich abgesichert. Wir bieten Ihnen diese Expertise nicht nur für Maschinen, sondern unterstützen Sie auch bei Verfahren für andere technische Produkte.


Viele Unternehmen unterschätzen die Komplexität und den zeitlichen Aufwand des Verfahrens. Gerade bei zeitkritischen Projekten oder fehlenden internen Kapazitäten übernehmen wir die komplette Prozesssteuerung für Sie. Wir stellen sicher, dass am Ende alle formalen und technischen Voraussetzungen für die Unterschrift erfüllt sind.

Wir definieren den korrekten Pfad für Ihr Produkt und sorgen für spürbare Entlastung in Ihrem Team.

Fragen, Antworten und unsere Leistung zur Konformitätsbewertung

Wann ist eine Konformitätsbewertung erforderlich?

Antwort: Der Gesetzgeber schreibt das Verfahren für bestimmte Produkte zwingend vor, bevor ein Produkt erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird. Die Pflicht zur Durchführung des Verfahrens liegt klassischerweise beim Hersteller. Doch Vorsicht: Auch Importeure, die Ware unter eigenem Namen vertreiben, oder Unternehmen, die Maschinen für den reinen Eigenbedarf bauen, rutschen juristisch in die Herstellerrolle. Ohne den Nachweis eines erfolgreich durchlaufenen Verfahrens ist der Marktzugang illegal und haftungsrechtlich riskant.


Unsere Leistung: Wir analysieren zunächst Ihre exakte Rolle als Wirtschaftsakteur. Wir klären verbindlich, ob Sie als Hersteller, Bevollmächtigter, Einführer oder Händler agieren und welche spezifischen Pflichten sich daraus ergeben. Wir navigieren Sie sicher durch die Anforderungen und verhindern, dass Sie unwissentlich Pflichten übernehmen, die gar nicht zu Ihrer eigentlichen Rolle gehören. Wir ermitteln auch, ob für Ihr Produkt überhaupt die Durchführung des Verfahrens notwendig ist. So vermeiden Sie unnötige Kosten.

Welche Schritte umfasst der Weg zur CE-Kennzeichnung?

Antwort: Der Weg zur CE-Kennzeichnung folgt einem logischen Ablauf. Zuerst müssen die für das Produkt zutreffenden europäischen Richtlinien, Verordnungen und harmonisierten Normen identifiziert werden. Aus diesem rechtlichen und normativen Rahmen leiten sich die Anforderungen ab, die das betroffene Produkt zwingend erfüllen muss. Die Durchführung der Risikobeurteilung zur Dokumentation von Gefährdungen und Risikominderungsmaßnahmen stellt einen elementaren Schritt auf dem Weg zur CE-Kennzeichnung dar. Parallel dazu müssen die Technischen Unterlagen zusammengestellt und die Betriebsanleitung erstellt werden. Erst nach erfolgreicher Erfüllung aller einschlägigen Anforderungen darf der Hersteller die Konformitätserklärung ausstellen und das CE-Zeichen auf dem Produkt anbringen.


Unsere Leistung: Wir begleiten Sie strukturiert durch jeden einzelnen Prozessschritt. Wir ermitteln den gesetzlichen Rahmen, recherchieren die aktuellen Normen für Ihr Produkt und führen die notwendige Risikobeurteilung durch. Wir prüfen Ihre Technischen Unterlagen auf Vollständigkeit und sorgen für eine rechtssichere Betriebsanleitung. Sie erhalten von uns am Ende die unterschriftsreife Konformitätserklärung. Wir stellen sicher, dass Sie keinen Schritt vergessen und Ihr Produkt den Markt rechtskonform erreicht.

Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten für mein Produkt?

Antwort: Viele Hersteller fokussieren sich bei Maschinen lediglich auf die Maschinenrichtlinie oder die neue Maschinenverordnung. Eine solche Betrachtung greift jedoch oft zu kurz. Ein Produkt fällt häufig gleichzeitig unter mehrere EU-Rechtsvorschriften. Neben den maschinenspezifischen Vorgaben gelten oft weitere Regelwerke wie die EMV-Richtlinie, die Funkgeräterichtlinie oder die RoHS-Richtlinie. Für eine gültige CE-Kennzeichnung müssen alle einschlägigen Richtlinien und Verordnungen lückenlos ermittelt und angewandt werden. Eine Missachtung einzelner Vorschriften führt zur Ungültigkeit der Konformitätserklärung. Kennen Sie den Unterschied? Richtlinien und Verordnungen sind das Gesetz ("Was muss erfüllt werden?"), während harmonisierte Normen die technische Lösung liefern ("Wie wird es erfüllt?"). Nur die korrekte Anwendung beider Ebenen schafft Rechtssicherheit.


Unsere Leistung: Wir analysieren Ihr Produkt ganzheitlich und identifizieren alle relevanten europäischen Richtlinien und Verordnungen. Das Ergebnis dokumentieren wir in unserem eigens entwickelten "CE-Steckblatt". Das Dokument bündelt den kompletten rechtlichen und normativen Rahmen, die Herstellerangaben sowie die exakte Definition der bestimmungsgemäßen Verwendung. Das CE-Steckblatt bildet damit die verbindliche Basis für die folgende Risikobeurteilung und die finale Konformitätserklärung.

Wer darf die Konformitätserklärung unterzeichnen?

Antwort: Die Unterzeichnung erfolgt rechtsverbindlich durch den Hersteller, vertreten durch die Geschäftsführung oder eine entsprechend bevollmächtigte Person im Unternehmen. Mit dieser Unterschrift übernimmt der Hersteller die volle Verantwortung für die Konformität des Produkts. Selbst wenn wir wollten, könnten wir diesen Schritt nicht für Sie übernehmen, da die Unterschrift gesetzlich untrennbar mit der Herstellerrolle verbunden ist. Grundvoraussetzung für eine haftungssichere Unterschrift ist die exakte Kenntnis des rechtlichen Rahmens. 


Unsere Leistung: Wir bereiten die EU-Konformitätserklärung unterschriftsreif für Sie vor. Die inhaltliche Basis bildet hierbei das zuvor erstellte CE-Steckblatt. Darin sind alle zutreffenden Richtlinien, Verordnungen und die angewandten harmonisierten Normen transparent aufgelistet und korrekt zugeordnet. Sie erhalten ein Dokument, das exakt den rechtlichen Rahmen Ihres Produkts widerspiegelt. Wir geben Ihnen die Sicherheit, genau zu wissen, was Sie unterschreiben, und minimieren so Ihr persönliches Haftungsrisiko.

Muss das Verfahren auch für andere Produkte durchlaufen werden?

Antwort: Ja. Die CE-Kennzeichnungspflicht beschränkt sich nicht auf Maschinen. Eine Vielzahl technischer Produkte, von der einfachen Leuchte über Schaltschränke bis hin zu Druckgeräten, fällt unter europäische Harmonisierungsrechtsvorschriften wie die Niederspannungsrichtlinie, die EMV-Richtlinie oder die Druckgeräterichtlinie. Auch hier müssen zwingend ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen, technische Unterlagen erstellt und eine Konformitätserklärung ausgestellt werden.


Unsere Leistung: Unsere Expertise geht über den Maschinenbau hinaus. Wir unterstützen Sie auch bei der CE-Kennzeichnung von Produkten, die nicht unter die Maschinenrichtlinie oder die Maschinenverordnung fallen. Wir identifizieren die zutreffenden Richtlinien (z. B. LVD, EMV, RED) und erstellen die geforderten Nachweise. Egal ob reines Elektrogerät oder verfahrenstechnische Anlage, wir sorgen für die Verkehrsfähigkeit Ihres Produkts im europäischen Markt.

Unsere Arbeitsweise im Überblick

Recherche & Strategie

Wir definieren zuerst den gesetzlichen Rahmen. Wir ermitteln alle für Ihr Produkt relevanten Richtlinien, Verordnungen und Normen. Das Ergebnis dokumentieren wir transparent in unserem CE-Steckblatt. Damit schaffen wir ein belastbares Fundament für das weitere Verfahren und verhindern, dass Anforderungen übersehen werden.

Operative Umsetzung

Wir übernehmen die operative Arbeit für Sie. Wir führen die Risikobeurteilung durch, prüfen die Technische Dokumentation und erstellen oder optimieren Ihre Betriebsanleitung. Wir steuern den gesamten Prozess effizient und sorgen dafür, dass Ihre internen Ressourcen geschont werden.

Abschluss & Konformität

Wir liefern Ihnen das finale Ergebnis. Sie erhalten von uns die fertiggestellte und unterschriftsreife Konformitätserklärung. Wir stellen sicher, dass alle formalen Voraussetzungen für Ihre Unterschrift erfüllt sind. Damit machen wir den Weg frei für die rechtssichere CE-Kennzeichnung Ihres Produkts.

Ihre kostenlose Erstberatung

Sichern Sie sich Ihren Marktzugang. Planen Sie die Herstellung, den Import oder den Eigengebrauch einer Maschine? Wir übernehmen die komplette Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens und erstellen alle notwendigen Nachweise für Sie.


Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir sorgen für Ihren rechtssicheren Weg zur CE-Kennzeichnung.

Weitere Bausteine der Maschinensicherheit

Das Konformitätsbewertungsverfahren besteht aus mehreren Teildisziplinen, die eng ineinandergreifen müssen. Wir unterstützen Sie in allen Bereichen kompetent und aus einer Hand.

Risikobeurteilung

Die Risikobeurteilung bildet das technische Fundament des Verfahrens. In diesem Dokument weisen wir nach, dass alle relevanten Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Sie ist die zwingende Voraussetzung für die Ausstellung der Konformitätserklärung.

Betriebsanleitung

Die Betriebsanleitung ist ein obligatorischer Teil der Technischen Dokumentation. Wir erstellen für Sie ein normkonformes Dokument, das den Nutzer sicher instruiert und alle Restrisiken aus der Risikobeurteilung verständlich kommuniziert.

CE-Koordination

Das Verfahren ist ein komplexes Projekt mit vielen Beteiligten. Wir steuern den gesamten Ablauf für Sie. Wir koordinieren interne Abteilungen sowie externe Lieferanten und behalten alle Fristen bis zur finalen Unterschrift im Blick.