Updates zur Maschinensicherheit
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Antwort: Der Gesetzgeber schreibt das Verfahren für bestimmte Produkte zwingend vor, bevor ein Produkt erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird. Die Pflicht zur Durchführung des Verfahrens liegt klassischerweise beim Hersteller. Doch Vorsicht: Auch Importeure, die Ware unter eigenem Namen vertreiben, oder Unternehmen, die Maschinen für den reinen Eigenbedarf bauen, rutschen juristisch in die Herstellerrolle. Ohne den Nachweis eines erfolgreich durchlaufenen Verfahrens ist der Marktzugang illegal und haftungsrechtlich riskant.
Unsere Leistung: Wir analysieren zunächst Ihre exakte Rolle als Wirtschaftsakteur. Wir klären verbindlich, ob Sie als Hersteller, Bevollmächtigter, Einführer oder Händler agieren und welche spezifischen Pflichten sich daraus ergeben. Wir navigieren Sie sicher durch die Anforderungen und verhindern, dass Sie unwissentlich Pflichten übernehmen, die gar nicht zu Ihrer eigentlichen Rolle gehören. Wir ermitteln auch, ob für Ihr Produkt überhaupt die Durchführung des Verfahrens notwendig ist. So vermeiden Sie unnötige Kosten.
Antwort: Der Weg zur CE-Kennzeichnung folgt einem logischen Ablauf. Zuerst müssen die für das Produkt zutreffenden europäischen Richtlinien, Verordnungen und harmonisierten Normen identifiziert werden. Aus diesem rechtlichen und normativen Rahmen leiten sich die Anforderungen ab, die das betroffene Produkt zwingend erfüllen muss. Die Durchführung der Risikobeurteilung zur Dokumentation von Gefährdungen und Risikominderungsmaßnahmen stellt einen elementaren Schritt auf dem Weg zur CE-Kennzeichnung dar. Parallel dazu müssen die Technischen Unterlagen zusammengestellt und die Betriebsanleitung erstellt werden. Erst nach erfolgreicher Erfüllung aller einschlägigen Anforderungen darf der Hersteller die Konformitätserklärung ausstellen und das CE-Zeichen auf dem Produkt anbringen.
Unsere Leistung: Wir begleiten Sie strukturiert durch jeden einzelnen Prozessschritt. Wir ermitteln den gesetzlichen Rahmen, recherchieren die aktuellen Normen für Ihr Produkt und führen die notwendige Risikobeurteilung durch. Wir prüfen Ihre Technischen Unterlagen auf Vollständigkeit und sorgen für eine rechtssichere Betriebsanleitung. Sie erhalten von uns am Ende die unterschriftsreife Konformitätserklärung. Wir stellen sicher, dass Sie keinen Schritt vergessen und Ihr Produkt den Markt rechtskonform erreicht.
Antwort: Viele Hersteller fokussieren sich bei Maschinen lediglich auf die Maschinenrichtlinie oder die neue Maschinenverordnung. Eine solche Betrachtung greift jedoch oft zu kurz. Ein Produkt fällt häufig gleichzeitig unter mehrere EU-Rechtsvorschriften. Neben den maschinenspezifischen Vorgaben gelten oft weitere Regelwerke wie die EMV-Richtlinie, die Funkgeräterichtlinie oder die RoHS-Richtlinie. Für eine gültige CE-Kennzeichnung müssen alle einschlägigen Richtlinien und Verordnungen lückenlos ermittelt und angewandt werden. Eine Missachtung einzelner Vorschriften führt zur Ungültigkeit der Konformitätserklärung. Kennen Sie den Unterschied? Richtlinien und Verordnungen sind das Gesetz ("Was muss erfüllt werden?"), während harmonisierte Normen die technische Lösung liefern ("Wie wird es erfüllt?"). Nur die korrekte Anwendung beider Ebenen schafft Rechtssicherheit.
Unsere Leistung: Wir analysieren Ihr Produkt ganzheitlich und identifizieren alle relevanten europäischen Richtlinien und Verordnungen. Das Ergebnis dokumentieren wir in unserem eigens entwickelten "CE-Steckblatt". Das Dokument bündelt den kompletten rechtlichen und normativen Rahmen, die Herstellerangaben sowie die exakte Definition der bestimmungsgemäßen Verwendung. Das CE-Steckblatt bildet damit die verbindliche Basis für die folgende Risikobeurteilung und die finale Konformitätserklärung.
Antwort: Die Unterzeichnung erfolgt rechtsverbindlich durch den Hersteller, vertreten durch die Geschäftsführung oder eine entsprechend bevollmächtigte Person im Unternehmen. Mit dieser Unterschrift übernimmt der Hersteller die volle Verantwortung für die Konformität des Produkts. Selbst wenn wir wollten, könnten wir diesen Schritt nicht für Sie übernehmen, da die Unterschrift gesetzlich untrennbar mit der Herstellerrolle verbunden ist. Grundvoraussetzung für eine haftungssichere Unterschrift ist die exakte Kenntnis des rechtlichen Rahmens.
Unsere Leistung: Wir bereiten die EU-Konformitätserklärung unterschriftsreif für Sie vor. Die inhaltliche Basis bildet hierbei das zuvor erstellte CE-Steckblatt. Darin sind alle zutreffenden Richtlinien, Verordnungen und die angewandten harmonisierten Normen transparent aufgelistet und korrekt zugeordnet. Sie erhalten ein Dokument, das exakt den rechtlichen Rahmen Ihres Produkts widerspiegelt. Wir geben Ihnen die Sicherheit, genau zu wissen, was Sie unterschreiben, und minimieren so Ihr persönliches Haftungsrisiko.
Antwort: Ja. Die CE-Kennzeichnungspflicht beschränkt sich nicht auf Maschinen. Eine Vielzahl technischer Produkte, von der einfachen Leuchte über Schaltschränke bis hin zu Druckgeräten, fällt unter europäische Harmonisierungsrechtsvorschriften wie die Niederspannungsrichtlinie, die EMV-Richtlinie oder die Druckgeräterichtlinie. Auch hier müssen zwingend ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen, technische Unterlagen erstellt und eine Konformitätserklärung ausgestellt werden.
Unsere Leistung: Unsere Expertise geht über den Maschinenbau hinaus. Wir unterstützen Sie auch bei der CE-Kennzeichnung von Produkten, die nicht unter die Maschinenrichtlinie oder die Maschinenverordnung fallen. Wir identifizieren die zutreffenden Richtlinien (z. B. LVD, EMV, RED) und erstellen die geforderten Nachweise. Egal ob reines Elektrogerät oder verfahrenstechnische Anlage, wir sorgen für die Verkehrsfähigkeit Ihres Produkts im europäischen Markt.