Updates zur Maschinensicherheit
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Antwort: Eine Gesamtheit von Maschinen liegt vor, wenn zwischen mehreren Maschinen ein produktionstechnischer und ein sicherheitstechnischer Zusammenhang besteht. Die genaue Interpretation dieser beiden Kriterien kann dem Interpretationspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entnommen werden. Entscheidend ist, dass durch die Verkettung mehrerer Maschinen eine geschlossene Einheit mit engen Wechselwirkungen entsteht. Aus diesem Grund sind die Gefährdungen der Gesamtheit durch die Konformitäten der Einzelmaschinen nicht abgedeckt. In der Folge muss durch Ausstellung einer neuen Konformitätserklärung zwingend bestätigt werden, dass auch die Gesamtheit gemäß dem Stand der Technik sicher ist.
Unsere Leistung: Bevor wir Ihnen die Begleitung im aufwändigen Konformitätsbewertungsverfahren für eine Gesamtheit von Maschinen anbieten, prüfen wir sorgfältig, ob es sich im rechtlichen Sinne überhaupt um eine solche handelt. In einer frühen Projektphase stehen wir Ihnen zur Seite und evaluieren die Möglichkeiten, eine Gesamtheit von Maschinen rechtssicher zu vermeiden. So schließen Sie Folgeaufwände und Haftungsrisiken für Fremdmaschinen aus. Gerne vermitteln wir auch zwischen Ihnen und Ihren Auftraggebern, um die Frage nach einer Gesamtheit von Maschinen neutral zu klären.
Antwort: Zum Hersteller der Gesamtheit wird der Akteur, der für die Verkettung mehrerer Einzelmaschinen verantwortlich ist. Das ist häufig ein Generalunternehmer, ein Integrator oder der Betreiber selbst, sofern er die Verkettung in Eigenregie vornimmt. Dieser neue Hersteller übernimmt die volle Verantwortung für die Sicherheit der gesamten Anlage. Er muss gewährleisten, dass durch das Zusammenwirken der Einzelmaschinen keine unzulässigen Risiken entstehen und Schnittstellen sicherheitstechnisch beherrscht werden. Zudem ist der Hersteller für die Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens verantwortlich.
Unsere Leistung: Wir unterstützen Sie dabei, die komplexe Herstellerverantwortung rechtssicher auszufüllen. Wir übernehmen die operative Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens für Ihre Gesamtanlage. Wir erstellen die erforderliche Risikobeurteilung und bewerten die Wechselwirkungen zwischen den Einzelmaschinen. Sie erhalten von uns eine entscheidungsreife Dokumentation, auf deren Basis Sie die Konformitätserklärung für die Gesamtanlage guten Gewissens unterzeichnen können. Zudem prüfen wir gerne das Vertragswerk und vermitteln zwischen allen beteiligten Akteuren, um den Verantwortlichen für die Gesamtheit klar zu benennen. Sollten Sie nicht als Hersteller einer Gesamtheit auftreten wollen, ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig.
Antwort: Entfernen Sie bitte nicht die Kennzeichnungen und Typenschilder der Einzelmaschinen, wenn Sie diese zu einer Gesamtheit verketten. Die ursprünglichen CE-Kennzeichnungen und Konformitätserklärungen der Einzelmaschinen bleiben durch die Verknüpfung weiterhin gültig, sind im Kontext der Gesamtanlage alleine jedoch nicht mehr ausreichend. Die Dokumentation der Einzelmaschinen wird zum obligatorischen Bestandteil der neuen technischen Unterlagen der Gesamtanlage. Die CE-Kennzeichnung der gesamten Anlage umschließt somit die Einzelmaschinen und deren Schnittstellen. So entsteht etwas Größeres als die Summe der Einzelmaschinen.
Unsere Leistung: Zunächst sichten und konsolidieren wir die Dokumentation der Einzelmaschinen. Dabei identifizieren wir Lücken in den Schnittstellenbetrachtungen der Originalhersteller und führen die notwendigen neuen Analysen durch. Alle Zertifikate und Nachweise integrieren wir anschließend in eine neue, einheitliche Technische Dokumentation der Gesamtanlage, die sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Gerne unterstützen wir Sie auch im Einkauf, um möglichst alle relevanten Dokumente bei der Beschaffung von Einzelmaschinen einzufordern und die Erstellung der Gesamtdokumentation zu erleichtern.
Antwort: Bei der Entstehung einer Gesamtheit von Maschinen ist ein neues Konformitätsbewertungsverfahren erforderlich. Das Verfahren umfasst eine neue Risikobeurteilung, die sich auf die Gesamtheit bezieht. Zudem muss ein Nachweis der Funktionalen Sicherheit (Performance Level) der gemeinsamen Steuerung erbracht werden. Eine übergeordnete Betriebsanleitung, ein neues Typenschild und eine neue Konformitätserklärung für die gesamte Anlage sind ebenfalls Pflicht. Das Verfahren entspricht prinzipiell dem einer Einzelmaschine. Der Unterschied liegt in der Komplexität, da Risiken an Zukaufteilen oder Fremdmaschinen oft unbekannt sind. Ohne eine solide Dokumentationsbasis steigt der Aufwand zur Bewertung der Konformität daher oft exponentiell an.
Unsere Leistung: Wir erstellen alle notwendigen Dokumente aus einer Hand: Die übergeordnete Risikobeurteilung, die Validierung der gemeinsamen Sicherheitsfunktionen, die neue Konformitätserklärung und die übergeordnete Betriebsanleitung. Wir sorgen dafür, dass die Dokumente konsistent und widerspruchsfrei sind. Sie müssen sich nicht mit den unterschiedlichen Normen und der Dokumentation der Einzelmaschinen befassen. Binden Sie uns idealerweise schon in einer frühen Projektphase ein. So definieren wir die Lieferumfänge der Zukaufmaschinen vorab so präzise, dass eine nahtlose und kostengünstige Integration zur Gesamtheit gelingt.
Antwort: Ja, die Einstufung ist vermeidbar, wenn die Kriterien des BMAS-Interpretationspapiers nicht vollständig erfüllt sind. Entscheidend ist oft der sogenannte sicherheitstechnische Zusammenhang. Wenn es gelingt, die Einzelmaschinen sicherheitstechnisch voneinander zu trennen, liegt keine Gesamtheit im Sinne der Maschinenverordnung vor. In der Praxis erreichen wir das oft dadurch, dass die einzelnen Maschinen sicherheitstechnisch voneinander entkoppelt und als eigenständige sichere Einheiten verwendet werden. Solange ein Ereignis an einer Maschine nicht zu einer Gefährdung an der Nachbarmaschine führt, ist keine neue CE-Kennzeichnung für die Gesamtanlage erforderlich.
Unsere Leistung: Wir beraten Sie bereits in der Layout-Phase Ihrer Anlage. Wir analysieren die geplante Verkettung und erarbeiten Konzepte zur sicherheitstechnischen Entkopplung der Einzelmaschinen. Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie durch intelligente Schnittstellengestaltung die Herstellerpflichten für eine Gesamtheit legal vermeiden. Sollte eine Entkopplung technisch nicht sinnvoll sein, begleiten wir Sie effizient durch das notwendige Konformitätsverfahren.