Updates zur Maschinensicherheit
Erhalten Sie klare und praxisnahe Neuigkeiten zu aktuellen Themen der Maschinensicherheit.
Antwort: Ja. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 fordern zwingend eine Betriebsanleitung in einer vom Nutzer leicht verständlichen Sprache. Ohne eine vollständige Anleitung darf keine CE-Kennzeichnung angebracht und die Maschine nicht in den Verkehr gebracht werden. Der Gesetzgeber sieht die Instruktion des Benutzers als letzte und entscheidende Stufe der Risikominderung an. Fehlt diese Information, gilt die Maschine als unsicher.
Unsere Leistung: Wir übernehmen die komplette Erstellung Ihrer Betriebsanleitung. Wir sichten Ihre Konstruktionsdaten und führen Interviews mit Ihren Experten. Darauf basierend verfassen wir rechtssichere Texte und erstellen anschauliche Grafiken. Wir liefern Ihnen ein fertiges Dokument, das alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Sie müssen sich nicht mit den Normen der technischen Redaktion befassen, sondern erhalten pünktlich zur Auslieferung eine konforme Anleitung.
Antwort: Eine gute Anleitung deckt den gesamten Lebenszyklus der Maschine ab. Sie darf sich nicht auf die reine Bedienung im Automatikbetrieb beschränken. Die Normen fordern detaillierte Informationen zu Transport, Lagerung, Montage, Inbetriebnahme, Einrichtung, Störungsbeseitigung, Wartung und schließlich zur Demontage und Entsorgung. Für jede dieser Phasen müssen die spezifischen Gefahren und erforderlichen Qualifikationen des Personals beschrieben sein.
Unsere Leistung: Wir strukturieren Ihre Anleitung normgerecht und definieren gemeinsam mit Ihnen die Zielgruppen für die verschiedenen Lebensphasen. Wir beschreiben komplexe Vorgänge wie die Störungsbeseitigung oder den Werkzeugwechsel schrittweise und verständlich. Wir achten darauf, dass keine Lebensphase vergessen wird und Ihre Servicetechniker oder die Instandhalter Ihrer Kunden alle notwendigen Informationen finden.
Antwort: Warnhinweise dürfen nicht nach Gefühl platziert werden. Sie sind das direkte Ergebnis der Risikobeurteilung. Wenn eine Gefahr konstruktiv und technisch nicht beseitigt werden kann, muss vor ihr gewarnt werden. Dabei ist die Einhaltung der SAFE-Methode (Signalwort, Art der Gefahr, Folgen, Entkommen) bei der Gestaltung von Warnhinweisen entscheidend. Zu viele Warnhinweise führen zur Abstumpfung, zu wenige führen zu Haftungsrisiken.
Unsere Leistung: Wir filtern die Ergebnisse Ihrer Risikobeurteilung und überführen sie in normkonforme Warnhinweise. Wir formulieren präzise Sicherheitskapitel und platzieren handlungsbezogene Warnungen genau dort, wo der Anwender sie benötigt. Wir achten auf das richtige Maß. Wir warnen so viel wie nötig, um Sie rechtlich zu schützen, aber so wenig wie möglich, um die Lesbarkeit des Dokuments zu erhalten.
Antwort: Hier findet aktuell ein Wandel statt. Unter der alten Maschinenrichtlinie war die Papierform für die Sicherheitsinformationen der Standard. Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 erlaubt nun ausdrücklich die digitale Bereitstellung der Betriebsanleitung, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtige Sicherheitsinformationen müssen jedoch weiterhin direkt an der Maschine greifbar sein. Ein USB-Stick, der zur Maschine beigelegt wird, erfüllt dieses Kriterium der ständigen Verfügbarkeit in der Praxis meist nicht.
Unsere Leistung: Wir beraten Sie beim Übergang zur digitalen Betriebsanleitung. Wir erstellen für Sie moderne Dokumente, die sowohl gedruckt als auch auf Tablets oder Smartphones optimal lesbar sind. Wir prüfen für Ihr spezifisches Produkt, ob eine rein digitale Lösung rechtlich zulässig ist oder ob ein hybrider Ansatz (Sicherheitsinformationen in Papier, Rest digital) die bessere Wahl ist. Wir machen Ihre Dokumentation zukunftssicher.
Antwort: Die Betriebsanleitung muss zwingend in einer vom Nutzer leicht verständlichen Sprache vorliegen. Bei Lieferungen ins Ausland reicht die deutsche Fassung daher nicht aus. Der Hersteller haftet für Übersetzungsfehler. Eine schlechte Übersetzung kann zu Bedienfehlern und Unfällen führen. Daher dürfen Übersetzungen nur von Fachübersetzern durchgeführt werden, die das technische Vokabular beherrschen.
Unsere Leistung: Wir legen den Grundstein für fehlerfreie und kostengünstige Übersetzungen. Wir verfassen die deutsche Originalfassung übersetzungsgerecht mit konsistenter Terminologie und einfachen Satzstrukturen. Das senkt die Kosten bei Ihrem Dienstleister erheblich. Wir selbst übersetzen nicht, übernehmen aber gerne die technische Koordination mit Ihrem Übersetzungsbüro. Wir bereiten die Daten für den Export vor und fügen die gelieferten Fremdsprachen wieder passgenau in das Layout ein.