Beschaffung und Abnahme

Rechtssicherheit beim Maschinenkauf

Die CE-Kennzeichnung allein ist keine Garantie für Sicherheit. Wir prüfen Ihre Neumaschine bis ins letzte Detail. So sorgen wir dafür, dass Sie nur konforme Arbeitsmittel übernehmen und böse Überraschungen vermeiden.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist Pflicht.

Viele Betreiber verlassen sich beim Kauf neuer Maschinen blind auf die CE-Kennzeichnung ihrer Lieferanten. Die Praxis zeigt jedoch, dass zahlreiche Neumaschinen gravierende Sicherheitsmängel aufweisen, obwohl sie ein CE-Zeichen tragen. Sobald Sie eine solche Maschine in Betrieb nehmen, geht die Verantwortung auf Sie als Arbeitgeber über.


Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsmittel vor der ersten Verwendung auf deren sicheren Zustand zu prüfen. 

Auch eine vorhandene CE-Kennzeichnung entbindet Sie nicht von dieser Pflicht. Ein Mangel an der Maschine wird im Falle eines Unfalls schnell zu Ihrem Haftungsproblem. Oft fallen Fehler erst viel zu spät auf, wenn die Schlussrate bereits gezahlt ist und der Lieferant nicht mehr greifbar ist.

Wir schützen Sie vor diesem Risiko. Wir begleiten Ihren Beschaffungsprozess von der ersten Spezifikation im Lastenheft bis zur finalen sicherheitstechnischen Abnahme in Ihrem Werk.

Wir decken Mängel schonungslos auf, bevor die Maschine in Ihren Besitz übergeht.

Fragen, Antworten und unsere Leistung zur Beschaffung und Abnahme

Bin ich als Betreiber zur Prüfung von Maschinen verpflichtet?

Antwort: Ja. Gemäß § 4 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung dürfen Sie Arbeitsmittel erst verwenden, nachdem Sie festgestellt haben, dass die Verwendung nach dem Stand der Technik sicher ist. Die formale CE-Kennzeichnung des Herstellers entbindet Sie keinesfalls von der eigenen Prüfpflicht vor der ersten Inbetriebnahme. Wenn Sie eine unsichere Maschine verwenden, haften Sie in erster Instanz für daraus resultierende Unfälle, auch wenn der Fehler ursprünglich beim Hersteller lag.


Unsere Leistung: Wir übernehmen für Sie die sicherheitstechnische Überprüfung der Maschine vor der Inbetriebnahme. Wir gleichen die tatsächliche Ausführung mit dem aktuellen Stand der Technik ab und decken Sicherheitslücken auf. Das Ergebnis dokumentieren wir in einem detaillierten Abnahmebericht. Dieser dient Ihnen als fundierte Basis für Ihre Gefährdungsbeurteilung und als Nachweis, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht als Arbeitgeber nachgekommen sind.

Wann ist der beste Zeitpunkt für die Prüfung?

Antwort: Viele Fehler entstehen bereits bei der Bestellung. Wenn sicherheitstechnische Anforderungen im Lastenheft fehlen, liefert der Hersteller oft nur seinen Werksstandard, der nicht zwingend Ihren betrieblichen Anforderungen entspricht. Eine Prüfung erst nach der Anlieferung ist meist zu spät, da Nachbesserungen vor Ort teuer sind und den Produktionsstart verzögern. Sicherheit muss bestellt werden, damit sie geliefert wird.


Unsere Leistung: Wir unterstützen Sie bereits in der Ausschreibungsphase. Wir formulieren präzise Sicherheitsanforderungen für Ihr Lastenheft. Wussten Sie, dass die Anwendung von harmonisierten Normen für den Hersteller gesetzlich freiwillig ist? Wir machen die Einhaltung dieser Normen vertraglich bindend. Bei der Vorabnahme im Herstellerwerk prüfen wir die Umsetzung, solange die Maschine noch beim Lieferanten steht. So stellen wir sicher, dass Mängel behoben werden, bevor die Maschine Ihren Hallenboden berührt.

Reicht die CE-Kennzeichnung als Sicherheitsgarantie?

Antwort: Nein. Die CE-Kennzeichnung ist bei den meisten Maschinen eine reine Selbstauskunft des Herstellers. Sofern keine Hochrisikomaschine im Sinne des Gesetzgebers vorliegt, prüft keine Behörde und keine notifizierte Stelle, ob die Maschine wirklich sicher ist. In Zeiten von Kostendruck und globalen Lieferketten kommt es häufig vor, dass Steuerungen fehlerhaft ausgelegt, Lichtgitter zu nah an der Gefahrstelle platziert oder Schutzzäune zu niedrig sind. Eine CE-Kennzeichnung auf dem Typenschild bedeutet faktisch nur, dass der Hersteller die Einhaltung der Vorschriften behauptet.


Unsere Leistung: Wir schauen hinter die Kulissen der Konformitätserklärung. Wir prüfen nicht nur die Hardware, sondern werfen idealerweise auch einen kritischen Blick in die Risikobeurteilung und den SISTEMA-Report Ihres Lieferanten. Wir decken auf, wenn Berechnungen geschönt oder wesentliche Gefährdungen übersehen wurden. Wir sorgen dafür, dass das CE-Zeichen auf Ihrer Maschine auch wirklich für Sicherheit steht.

Wie läuft eine sicherheitstechnische Abnahme ab?

Antwort: Eine professionelle Abnahme ist mehr als ein kurzes Einschalten der Maschine. Sie basiert auf drei Säulen: der Prüfung der Dokumentation auf Vollständigkeit, der Sichtprüfung auf konstruktive Mängel und dem Nachweis der Sicherheitsfunktionen durch den Hersteller. Der Lieferant muss belegen, dass Not-Halt-Taster funktionieren, Nachlaufzeiten eingehalten werden und Schutzzäune korrekt dimensioniert sind. Nur wenn Protokolle und Realität übereinstimmen, darf die Freigabe erfolgen.


Unsere Leistung: Wir begleiten die Abnahme in Ihrem Namen und achten konsequent auf die Einhaltung der gesetzlichen und vereinbarten Sicherheitsstandards. Wir führen eine detaillierte Sichtprüfung der Maschine durch und gleichen die Dokumentation mit der Realität ab. Wir fordern die notwendigen Messprotokolle (z. B. elektrische Prüfung, Nachlaufmessung) vom Hersteller ein und prüfen diese auf Plausibilität. Werden Mängel oder fehlende Nachweise festgestellt, dokumentieren wir diese in einem Mängelprotokoll für Ihre Reklamation.

Wie gehe ich mit festgestellten Mängeln um?

Antwort: Werden bei der Abnahme Sicherheitsmängel festgestellt, darf die Maschine nicht in den Regelbetrieb gehen. In diesem Fall sollten Sie die Abnahme verweigern oder nur unter Vorbehalt erklären. Ohne eine fachlich fundierte Mängelrüge weisen Lieferanten die Schuld oft von sich oder verharmlosen das Problem. Um Ihre Ansprüche auf Nachbesserung durchzusetzen, benötigen Sie belastbare Fakten und klare Normenverweise.


Unsere Leistung: Von uns erhalten Sie die nötigen Argumente für das Gespräch mit dem Lieferanten. Dabei klassifizieren wir die Mängel nach Schweregrad und benennen exakt die verletzten Normen. Auch bei den anschließenden Verhandlungen stehen wir an Ihrer Seite und prüfen nach der Nachbesserung, ob die Mängel tatsächlich beseitigt wurden. Da wir die Herstellerseite und deren Pflichten bestens kennen, wissen wir genau, worauf zu achten ist. So stellen wir sicher, dass Sie für Ihr Geld eine mangelfreie Maschine erhalten.

Unsere Arbeitsweise im Überblick

SPEZIFIKATION & LASTENHEFT

Wir definieren Sicherheit vor dem Kauf. Ihre betrieblichen Anforderungen übersetzen wir in ein präzises Lastenheft für den Lieferanten. Dabei legen wir technische Werksstandards sowie konkrete Vorgaben zur Ausführung und Dokumentation verbindlich fest. Durch diese klare Definition vermeiden Sie Missverständnisse und stellen sicher, dass die neue Maschine exakt zu Ihrer Produktion passt.

ABNAHME & MÄNGELBERICHT

Wir prüfen die Lieferung bis ins letzte Detail. Vor Ort inspizieren unsere Experten die Maschine und überwachen die Funktionstests der Sicherheitstechnik. Abweichungen von der Norm und dem Lastenheft halten wir in einem lückenlosen Mängelbericht fest. Dieser dient Ihnen als wirkungsvoller Hebel, um die notwendige Nachbesserung beim Lieferanten durchzusetzen.

FREIGABEEMPFEHLUNG

Wir geben grünes Licht für Ihren Produktionsstart. Unsere Empfehlung zur Inbetriebnahme erhalten Sie jedoch erst, sobald alle sicherheitskritischen Mängel nachweislich behoben sind. Durch diese konsequente Prüfung dokumentieren Sie als Betreiber schwarz auf weiß, dass Sie Ihrer Verantwortung gerecht werden. Damit bieten Sie Ihren Mitarbeitern einen sicheren Arbeitsplatz und erfüllen die gesetzlichen Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung.

Ihre kostenlose Erstberatung

Planen Sie die Beschaffung neuer Maschinen oder steht eine Abnahme bevor? Wir begleiten Ihre Investition vom Lastenheft bis zur Übergabe und schützen Sie vor der Übernahme mangelhafter Arbeitsmittel.


Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir sorgen für Sicherheit ab dem ersten Tag.

Weitere Bausteine der Maschinensicherheit

Die Beschaffung ist erst der Anfang. Danach stehen Sie als Betreiber in der Pflicht, einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Gleichzeitig können Erweiterungen dazu führen, dass Sie ungewollt zum Hersteller werden. Wir behalten beide Perspektiven für Sie im Blick.

Gefährdungsbeurteilung

Nach der Abnahme beginnt Ihre Verantwortung als Arbeitgeber. Wir unterstützen Sie mit der notwendigen Fachkunde bei der Erstellung der gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV. Dabei definieren wir Schutzmaßnahmen für das Bedienpersonal und legen die wiederkehrenden Prüffristen fest.

Gesamtheit von Maschinen

Vorsicht bei der Integration: Wenn Sie die neue Maschine mit bestehenden Maschinen verketten, werden Sie rechtlich oft selbst zum Hersteller. Wir prüfen, ob durch den Einbau eine neue Gesamtheit entsteht, und führen bei Bedarf das notwendige Konformitätsbewertungsverfahren durch.

Sicherheitsbetrachtung

Die neue Maschine muss sich nahtlos und gefahrlos in Ihre Infrastruktur einfügen. Wir bewerten die Aufstellsituation, Medienanschlüsse und Verkehrswege in Ihrem Werk. Durch diese Betrachtung schließen wir Risiken an den Schnittstellen zur Gebäudeinfrastruktur zuverlässig aus.