Eigenherstellung

Sichere Maschinen aus eigener Produktion

Wer für den Eigenbedarf baut, ist Hersteller und Betreiber zugleich. Wir unterstützen Sie dabei, diese doppelte Verantwortung sicher zu bewältigen. So sorgen wir für den rechtssicheren Einsatz Ihrer Betriebsmittel.

Die unterschätzte Herstellerrolle.

Der Bau von Vorrichtungen, Prüfständen und Maschinen für die eigene Verwendung ist in der Industrie gängige Praxis. Viele Unternehmen unterliegen dabei einem gefährlichen Irrtum. Sie glauben, dass die CE-Kennzeichnung nur für Produkte notwendig ist, die auf dem europäischen Binnenmarkt verkauft oder importiert werden.


Das Gegenteil ist der Fall. Die Maschinenverordnung unterscheidet nicht zwischen dem Verkauf an Dritte und der Nutzung im eigenen Betrieb

Sobald Sie eine Maschine bauen und diese erstmalig bestimmungsgemäß verwenden, werden Sie juristisch zum Hersteller. Damit gelten für Sie die vollen Pflichten, angefangen bei der Risikobeurteilung über die Betriebsanleitung bis hin zur CE-Kennzeichnung.


Oft werden diese Eigenbauten pragmatisch ohne Dokumentation in die Fertigung gestellt. Im Falle eines Unfalls führt das zu massiven Haftungsrisiken für die Geschäftsführung. Wir schützen Sie vor diesem Szenario. 

Wir bewerten Ihre Eigenbauten nachträglich oder begleitend zur Konstruktion und sorgen dafür, dass Ihr Betriebsmittelbau auf rechtssicheren Füßen steht.

Fragen, Antworten und unsere Leistung zur Eigenherstellung

Muss ich für Eigenbauten wirklich die Konformität nachweisen?

Antwort: Ja. Die Rechtsvorschriften für Maschinen knüpfen die Pflichten an das Inverkehrbringen oder die erstmalige Inbetriebnahme. Wenn Sie eine Maschine für den Eigenbedarf bauen, nehmen Sie diese nach Fertigstellung erstmalig in Betrieb. Damit sind Sie Hersteller im Sinne des Gesetzgebers. Es gibt keine Erleichterungen für den Eigenbedarf. Der Gesetzgeber stellt den Eigenhersteller mit dem klassischen Hersteller, der Maschinen verkauft, rechtlich vollständig gleich.


Unsere Leistung: Wir prüfen zunächst, ob Ihr Eigenbau überhaupt unter die Definition einer Maschine fällt. Oft lassen sich einfache Vorrichtungen über die Betriebssicherheitsverordnung abdecken. Handelt es sich jedoch um eine Maschine, führen wir das notwendige Konformitätsbewertungsverfahren effizient für Sie durch. Wir erstellen nicht nur die Risikobeurteilung, sondern begleiten den gesamten Prozess bis zur Ausstellung der Konformitätserklärung.

Brauche ich eine Betriebsanleitung für mich selbst?

Antwort: Ja, denn hier greift die volle Herstellerpflicht. Eine Betriebsanleitung in verständlicher Sprache ist eine zwingende Voraussetzung für die rechtssichere Inbetriebnahme einer Maschine im eigenen Haus. Sie dient nicht der Bürokratie, sondern ist die Basis für die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter und die korrekte Bedienung. Liegt bei einem Unfall keine Anleitung vor, können Sie die Erfüllung Ihrer Instruktionspflichten kaum nachweisen. Das führt zu erheblichen Haftungsrisiken für die Verantwortlichen.


Unsere Leistung: Wir erstellen für Ihre Eigenbauten rechtssichere und normkonforme Betriebsanleitungen. Da es sich um ein internes Arbeitsmittel handelt, gestalten wir die Dokumentation besonders anwenderorientiert. Wir verzichten auf werbliche Elemente und legen den vollen Fokus auf Verständlichkeit, Sicherheitshinweise und klare Handlungsanweisungen für Ihr Personal. So erhalten Sie eine praxisnahe Anleitung, die Ihre Mitarbeiter bestmöglich schützt und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Wie gehen wir mit älteren Eigenbauten ohne CE-Kennzeichen um?

Antwort: In vielen Betrieben existieren ältere Eigenbauten, die nie ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen haben. Hier müssen zwei Rechtsbereiche unterschieden werden: Die formale Herstellerpflicht wurde in der Vergangenheit versäumt oder die Maschine stammt aus einer Zeit vor der CE-Pflicht. Das entbindet Sie jedoch nicht von Ihrer heutigen Betreiberpflicht. Unabhängig vom Baujahr müssen Sie gewährleisten, dass Sie Ihren Mitarbeitern ein sicheres Arbeitsmittel nach dem aktuellen Stand der Technik bereitstellen.


Unsere Leistung: Wir führen eine technische Bestandsaufnahme Ihrer älteren Maschinen durch. Da eine rückwirkende CE-Kennzeichnung rechtlich oft nicht mehr möglich oder sinnvoll ist, fokussieren wir uns auf die Betriebssicherheit. Wir erstellen eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung und definieren technische Maßnahmen, um die Maschine auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. So weisen Sie nach, dass Ihre Anlage sicher ist, auch ohne nachträgliches CE-Zeichen.

Was gilt beim Verketten von Eigenbauten?

Antwort: Werden mehrere Maschinen miteinander verbunden, kann eine sogenannte Gesamtheit von Maschinen entstehen, umgangssprachlich oft als Anlage bezeichnet. Das gilt unabhängig davon, ob Sie gekaufte Maschinen mit Ihren Eigenbauten verbinden oder ausschließlich selbst gefertigte Maschinen verketten. In diesem Fall werden Sie rechtlich zum Hersteller der gesamten Anlage. Die Verantwortung wächst, da Sie nun auch für die sichere Integration und das Zusammenspiel aller Teile verantwortlich sind. Zudem müssen Sie alle Herstellerpflichten für die neu erzeugte Gesamtheit vollumfänglich erfüllen.


Unsere Leistung: Wir bewerten Ihre Anlagen ganzheitlich. Zunächst klären wir, ob durch die Verkettung formal eine neue Gesamtheit von Maschinen entstanden ist. Sollte das der Fall sein, führen wir das notwendige Konformitätsbewertungsverfahren durch, inklusive der übergeordneten Risikobeurteilung. Falls keine Gesamtheit entsteht, prüfen wir mit Ihnen, ob weiterhin ein sicheres Arbeitsmittel vorliegt, und dokumentieren gegebenenfalls notwendige Maßnahmen an den Schnittstellen.

Brauche ich für rein elektrische Eigenbauten eine CE-Kennzeichnung?

Antwort: Hier liegt der Teufel im Detail. Die Niederspannungsrichtlinie kennt den Eigenhersteller nicht. Für rein elektrische Eigenbauten greifen die formalen Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie daher nicht und es ist kein Konformitätsbewertungsverfahren nach dieser Richtlinie durchzuführen. In der Folge gelten die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung für den sicheren Einsatz dieser Eigenbauten im Unternehmen. Sobald ein elektrisches Erzeugnis jedoch für die Ausführung einer Sicherheitsfunktion an einer Maschine vorgesehen ist, gilt es als Sicherheitsbauteil und fällt in den Anwendungsbereich der Maschinenverordnung.

Unsere Leistung: Wir bewerten Ihre elektrischen Eigenbauten sowohl technisch als auch rechtlich und nehmen eine eindeutige produktrechtliche Einstufung vor. Gemeinsam klären wir, ob ein reines elektrisches Betriebsmittel oder ein Sicherheitsbauteil vorliegt. Unabhängig vom Ergebnis führen wir das erforderliche Konformitätsbewertungsverfahren durch oder erstellen die Gefährdungsbeurteilung für elektrische Betriebsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung.

Unsere Arbeitsweise im Überblick

Klassifizierung & Check

Nicht alles, was Sie im eigenen Haus bauen, ist automatisch eine Maschine. Wir klären frühzeitig, ob Ihr Eigenbau unter die Maschinenverordnung fällt oder ob eine Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung ausreichend ist. Eine saubere Einstufung zu Beginn verhindert Fehlplanungen und erspart Ihnen unnötigen Dokumentationsaufwand.

Nachweisverfahren

Fällt der Eigenbau in den Anwendungsbereich der Maschinenverordnung, führen wir mit Ihnen das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren durch. Wir erstellen die Risikobeurteilung, legen die erforderlichen Sicherheitsfunktionen fest, berechnen sie mit SISTEMA und definieren die geeigneten Schutzmaßnahmen an Ihrem Eigenbau.

Legalisierung

Wir stellen sicher, dass Ihre Eigenbauten nicht nur formal bewertet, sondern im Alltag rechtssicher betrieben werden können. Dazu erstellen wir die erforderliche Betriebsanleitung, die Gefährdungsbeurteilung und alle notwendigen Nachweise, damit Unterweisung, Prüfungen und der sichere Einsatz der Maschine jederzeit belegbar sind.

Ihre kostenlose Erstberatung

Schützen Sie sich vor der Haftungsfalle Eigenbau. Bauen Sie Vorrichtungen oder Maschinen für den eigenen Bedarf? Wir prüfen Ihre Pflichten, sorgen für die korrekte Einstufung und, falls nötig, für die CE-Kennzeichnung.


Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir machen Ihre Betriebsmittel rechtssicher.

Weitere Bausteine der Maschinensicherheit

Bei der Eigenherstellung sind Sie Hersteller und Betreiber zugleich. Wir unterstützen Sie in beiden Verantwortungsbereichen.

Konformitätsbewertung

Für Ihren Eigenbau müssen Sie denselben Prozess durchlaufen wie ein externer Hersteller. Wir führen das Verfahren effizient und pragmatisch für Sie durch.

Gefährdungsbeurteilung

Sobald der Eigenbau in Betrieb geht, greift die Betriebssicherheitsverordnung. Wir erstellen die Gefährdungsbeurteilung für den sicheren Arbeitsplatz an Ihrer eigenen Maschine.

Gesamtheit von Maschinen

Eigenbauten werden oft genutzt, um bestehende Maschinen zu verbinden. Wir prüfen, ob durch Ihre Eigenleistung eine neue Gesamtanlage mit neuen Herstellerpflichten entsteht.