Updates zur Maschinensicherheit
Erhalten Sie klare und praxisnahe Neuigkeiten zu aktuellen Themen der Maschinensicherheit.
Antwort: Ob Retrofit, Umbau, Erweiterung oder Änderung: In der Praxis kursieren viele Begriffe, doch rechtlich bindend ist nur die „wesentliche Veränderung“. Sie liegt vor, wenn durch die Umbaumaßnahme neue Gefährdungen an der Maschine entstehen oder sich bestehende Risiken erhöhen und diese nicht mit vorhandenen oder einfachen Schutzeinrichtungen beherrscht werden können. Wird eine Maschine wesentlich verändert, ist der Eingriff im Sinne des Gesetzgebers so gravierend, dass er das Ergebnis als neues Produkt ansieht, das vorher in der Form noch nicht existierte. Die Entscheidungsgrundlage hierfür liefern Interpretationspapiere auf nationaler Ebene. Zukünftig definiert die neue Maschinenverordnung diesen Sachverhalt explizit auf europäischer Ebene.
Unsere Leistung: Wir prüfen Ihr Umbauvorhaben detailliert anhand der aktuellen Rechtslage. Bei der Interpretation, ob eine Änderung wesentlich ist, beachten wir alle technischen Feinheiten und Spielräume. Unser primäres Ziel ist es, die Einstufung als „wesentliche Veränderung“ durch intelligente Konzepte gezielt zu vermeiden. Wir dokumentieren das Ergebnis rechtssicher, damit Sie wissen, ob Sie im Bereich der Betriebssicherheitsverordnung bleiben oder ein neues Konformitätsbewertungsverfahren für die geänderte Maschine durchlaufen müssen.
Antwort: Der Austausch veralteter Steuerungen gegen moderne Technik ist ein häufiger Fall. Oft gehen damit höhere Geschwindigkeiten oder veränderte Bewegungen der Maschine einher. Entscheidend für die Bewertung ist der Eingriff in die Sicherheitstechnik. Während Änderungen an der reinen Prozesssteuerung meist unkritisch sind, können Modifikationen an der Sicherheitssoftware, veränderte Signallaufzeiten oder neue Netzwerkprotokolle das Risikoprofil drastisch verändern. Paradoxerweise kann die neue Steuerung durch Softwarefehler oder vergessene Sicherheitsfunktionen gefährlicher sein als die alte Steuerung. Wird die Maschine durch die Steuerung wesentlich verändert, werden Sie zum Hersteller der gesamten Maschine.
Unsere Leistung: Den geplanten Eingriff in die Steuerungs- und Sicherheitstechnik bewerten wir detailliert vorab. Dabei prüfen wir, ob die vorhandene Mechanik und Sensorik den neuen Leistungsdaten standhält. Gemeinsam mit Ihrer Elektrokonstruktion erarbeiten wir Konzepte, um die Modernisierung so zu gestalten, dass sie möglichst als Instandsetzung und nicht als wesentliche Veränderung eingestuft wird.
Antwort: Wird der Umbau als wesentlich eingestuft, gilt die Maschine gemäß dem Blue Guide 2022 (Abschnitt 2.1) als neues Produkt.
Der Verantwortliche für den Umbau, oft der Betreiber der Maschine selbst, muss alle Pflichten eines Herstellers erfüllen. Das umfasst die Durchführung einer Risikobeurteilung, die Erstellung einer Betriebsanleitung sowie den Nachweis der Konformität für die gesamte Maschine nach dem aktuellen Stand der Technik.
Unsere Leistung: Da der Sicherheitsnachweis für die gesamte Maschine ohne Originaldokumentation eine enorme Hürde darstellt, fokussieren wir uns zunächst auf die Vermeidung der wesentlichen Änderung. Wir prüfen alle Spielräume, um den Umbau als nicht wesentlich zu qualifizieren. Sollte der Schritt zur Neumaschine dennoch unvermeidbar sein, führen wir das Konformitätsbewertungsverfahren für Sie durch. Dabei beschränken wir den Aufwand so weit wie möglich und nutzen vorhandene Unterlagen effizient.
Antwort: Der Schlüssel liegt in der sauberen Argumentation und dem Nachweis. Kann belegt werden, dass eine Änderung an der Maschine keine neuen Gefährdungen oder Risiken hervorruft, stellt sich die Frage nach einer wesentlichen Änderung nicht mehr. Sollten neue Risiken entstehen, bleibt weiterhin die Möglichkeit, die wesentliche Änderung durch vorhandene oder einfache Schutzeinrichtungen zu vermeiden. Wird eine Änderung als nicht wesentlich eingestuft, behält die Maschine den Status der Ursprungsmaschine und muss lediglich als sicheres Arbeitsmittel bewertet werden.
Unsere Leistung: Wir beraten Sie bereits in der Planungsphase des Umbaus. Wir suchen gezielt nach technischen Lösungen, die eine Einstufung als wesentliche Veränderung verhindern. Durch intelligente Schutzkonzepte halten wir Sie oft im Bereich der Instandhaltung und sparen Ihnen den Aufwand eines kompletten Konformitätsbewertungsverfahrens. Stattdessen aktualisieren wir für Sie die Gefährdungsbeurteilung aufgrund der Änderung des Arbeitsmittels.
Antwort: Ja, unbedingt. Auch wenn keine wesentliche Veränderung vorliegt, müssen Sie nachweisen können, warum Sie zu diesem Schluss gekommen sind. Im Falle eines Unfalls nach dem Umbau fragen Behörden nach der Bewertungsgrundlage. Bloße mündliche Absprachen oder ein Bauchgefühl reichen hier nicht aus. Die Beweislast liegt beim Verantwortlichen für den Umbau sowie beim Betreiber. Letzterer muss belegen können, wer den Umbau verantwortet hat und warum das Arbeitsmittel in der veränderten Form sicher betrieben werden darf.
Unsere Leistung: Sie erhalten von uns eine schriftliche Stellungnahme zur Bewertung der Veränderung. Wir führen den Entscheidungsprozess gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben Schritt für Schritt nachvollziehbar auf. Das Dokument fügen Sie Ihrer Technischen Dokumentation hinzu. Damit können Sie bei jeder Prüfung belegen, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht erfüllt und den Status der Maschine korrekt bewertet haben.