Updates zur Maschinensicherheit
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Antwort: Ja. Gemäß § 4 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung dürfen Sie Arbeitsmittel erst verwenden, nachdem Sie festgestellt haben, dass die Verwendung nach dem Stand der Technik sicher ist. Die formale CE-Kennzeichnung des Herstellers entbindet Sie keinesfalls von der eigenen Prüfpflicht vor der ersten Inbetriebnahme. Wenn Sie eine unsichere Maschine verwenden, haften Sie in erster Instanz für daraus resultierende Unfälle, auch wenn der Fehler ursprünglich beim Hersteller lag.
Unsere Leistung: Wir übernehmen für Sie die sicherheitstechnische Überprüfung der Maschine vor der Inbetriebnahme. Wir gleichen die tatsächliche Ausführung mit dem aktuellen Stand der Technik ab und decken Sicherheitslücken auf. Das Ergebnis dokumentieren wir in einem detaillierten Abnahmebericht. Dieser dient Ihnen als fundierte Basis für Ihre Gefährdungsbeurteilung und als Nachweis, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht als Arbeitgeber nachgekommen sind.
Antwort: Viele Fehler entstehen bereits bei der Bestellung. Wenn sicherheitstechnische Anforderungen im Lastenheft fehlen, liefert der Hersteller oft nur seinen Werksstandard, der nicht zwingend Ihren betrieblichen Anforderungen entspricht. Eine Prüfung erst nach der Anlieferung ist meist zu spät, da Nachbesserungen vor Ort teuer sind und den Produktionsstart verzögern. Sicherheit muss bestellt werden, damit sie geliefert wird.
Unsere Leistung: Wir unterstützen Sie bereits in der Ausschreibungsphase. Wir formulieren präzise Sicherheitsanforderungen für Ihr Lastenheft. Wussten Sie, dass die Anwendung von harmonisierten Normen für den Hersteller gesetzlich freiwillig ist? Wir machen die Einhaltung dieser Normen vertraglich bindend. Bei der Vorabnahme im Herstellerwerk prüfen wir die Umsetzung, solange die Maschine noch beim Lieferanten steht. So stellen wir sicher, dass Mängel behoben werden, bevor die Maschine Ihren Hallenboden berührt.
Antwort: Nein. Die CE-Kennzeichnung ist bei den meisten Maschinen eine reine Selbstauskunft des Herstellers. Sofern keine Hochrisikomaschine im Sinne des Gesetzgebers vorliegt, prüft keine Behörde und keine notifizierte Stelle, ob die Maschine wirklich sicher ist. In Zeiten von Kostendruck und globalen Lieferketten kommt es häufig vor, dass Steuerungen fehlerhaft ausgelegt, Lichtgitter zu nah an der Gefahrstelle platziert oder Schutzzäune zu niedrig sind. Eine CE-Kennzeichnung auf dem Typenschild bedeutet faktisch nur, dass der Hersteller die Einhaltung der Vorschriften behauptet.
Unsere Leistung: Wir schauen hinter die Kulissen der Konformitätserklärung. Wir prüfen nicht nur die Hardware, sondern werfen idealerweise auch einen kritischen Blick in die Risikobeurteilung und den SISTEMA-Report Ihres Lieferanten. Wir decken auf, wenn Berechnungen geschönt oder wesentliche Gefährdungen übersehen wurden. Wir sorgen dafür, dass das CE-Zeichen auf Ihrer Maschine auch wirklich für Sicherheit steht.
Antwort: Eine professionelle Abnahme ist mehr als ein kurzes Einschalten der Maschine. Sie basiert auf drei Säulen: der Prüfung der Dokumentation auf Vollständigkeit, der Sichtprüfung auf konstruktive Mängel und dem Nachweis der Sicherheitsfunktionen durch den Hersteller. Der Lieferant muss belegen, dass Not-Halt-Taster funktionieren, Nachlaufzeiten eingehalten werden und Schutzzäune korrekt dimensioniert sind. Nur wenn Protokolle und Realität übereinstimmen, darf die Freigabe erfolgen.
Unsere Leistung: Wir begleiten die Abnahme in Ihrem Namen und achten konsequent auf die Einhaltung der gesetzlichen und vereinbarten Sicherheitsstandards. Wir führen eine detaillierte Sichtprüfung der Maschine durch und gleichen die Dokumentation mit der Realität ab. Wir fordern die notwendigen Messprotokolle (z. B. elektrische Prüfung, Nachlaufmessung) vom Hersteller ein und prüfen diese auf Plausibilität. Werden Mängel oder fehlende Nachweise festgestellt, dokumentieren wir diese in einem Mängelprotokoll für Ihre Reklamation.
Antwort: Werden bei der Abnahme Sicherheitsmängel festgestellt, darf die Maschine nicht in den Regelbetrieb gehen. In diesem Fall sollten Sie die Abnahme verweigern oder nur unter Vorbehalt erklären. Ohne eine fachlich fundierte Mängelrüge weisen Lieferanten die Schuld oft von sich oder verharmlosen das Problem. Um Ihre Ansprüche auf Nachbesserung durchzusetzen, benötigen Sie belastbare Fakten und klare Normenverweise.
Unsere Leistung: Von uns erhalten Sie die nötigen Argumente für das Gespräch mit dem Lieferanten. Dabei klassifizieren wir die Mängel nach Schweregrad und benennen exakt die verletzten Normen. Auch bei den anschließenden Verhandlungen stehen wir an Ihrer Seite und prüfen nach der Nachbesserung, ob die Mängel tatsächlich beseitigt wurden. Da wir die Herstellerseite und deren Pflichten bestens kennen, wissen wir genau, worauf zu achten ist. So stellen wir sicher, dass Sie für Ihr Geld eine mangelfreie Maschine erhalten.