Seminar

Die neue Maschinenverordnung

Der kompakte Überblick zu den Neuerungen in der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Wir vermitteln Ihnen das notwendige Praxiswissen, damit Ihre Maschinen auch nach dem 20.01.2027 ohne Verzögerung in Verkehr gebracht werden können.

Strukturiert zum neuen Rechtsrahmen.

Am 20. Januar 2027 löst die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die bisherige Maschinenrichtlinie endgültig ab. Das bedeutet keinen kompletten Umbruch, aber eine entscheidende Weiterentwicklung Ihres gesamten Konformitätsprozesses. Wer den Stichtag und die neuen Pflichten für alle Wirtschaftsakteure ignoriert, riskiert empfindliche Verzögerungen beim Inverkehrbringen seiner Produkte.

Wer Maschinen konstruiert, einkauft oder vertreibt, muss die neuen Anforderungen zur Cybersicherheit und der künstlichen Intelligenz kennen. Begriffe wie die nun gesetzlich definierte „Wesentliche Veränderung“ oder die ausgeweitete Einschaltung notifizierter Stellen bringen Neuerungen zur bekannten Maschinenrichtlinie 2006/42/EG hervor. Gleichzeitig sind auch viele Anforderungen in der Maschinenverordnung unverändert.

Dieses Kompaktseminar zeigt Ihnen kurz, knapp und übersichtlich, welche Neuerungen durch die Maschinenverordnung entstehen. Weiterhin erhalten Sie eine detaillierte Gegenüberstellung der essenziellen Änderungen zur Maschinenrichtlinie, damit Sie bewährte Lösungen weiterhin nutzen können, neue Anforderungen jedoch frühzeitig beherrschen.

Das Seminar auf einen Blick

  • Zielgruppe

Projektleiter, Konstrukteure, Sicherheitsfachkräfte, Technische Redakteure

  • Dauer

4 Stunden (Kompaktseminar)

  • Ort

Inhouse bei Ihnen vor Ort oder digital als Onlineseminar

  • Termine

Anmeldung für das Onlineseminar am 12.05.2026

Das nehmen Sie aus dem Seminar mit

Bild von beiden Geschäftsführern am Whiteboard
  • Neuerungen bei der Konformitätsbewertung
  • Klarheit über die neuen Anforderungen
  • Gegenüberstellung zur Maschinenrichtlinie
  • Neue Struktur der Technischen Dokumentation
  • Umsetzung der Pflichten zur Rückverfolgbarkeit

Der Seminarablauf im Überblick

01

Strukturelle Neuordnung
Wir schaffen den Überblick. Sie entdecken die Parallelen zwischen der neuen Maschinenverordnung und der bewährten Richtlinie. Wir klären die Rollen aller Wirtschaftsakteure und erläutern die gesetzliche Definition der wesentlichen Veränderung.

02

Herstellerpflichten
Wir erklären den Weg zur Konformität. Sie lernen, welche bekannten Anforderungen unverändert aus der bekannten Richtlinie in die Maschinenverordnung übernommen wurden und welche Neuerungen enthalten sind.

03

Nachweis & Rückverfolgbarkeit
Ihre Pflichten enden nicht mit der Anwendung der Maschinenverordnung. Sie erfahren, welchen Umfang die Technische Dokumentation einer Maschine haben muss und wie Ihnen die Dokumentation hilft, die neuen Herstellerpflichten auch nach dem Inverkehrbringen zu erfüllen.

Fragen, Antworten und Seminarinhalt

Welche gesetzlichen Herstellerpflichten habe ich?

Antwort: Maschinen dürfen im Europäischen Binnenmarkt nur bereitgestellt werden, wenn sie sicher sind und über die CE-Kennzeichnung verfügen. Die rechtliche Basis hierfür bildet die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Der Hersteller muss im Regelfall in eigener Verantwortung nachweisen, dass alle gesetzlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen eingehalten werden. Zu den gesetzlichen Grundlagen gehört dabei nicht nur die sichere Konstruktion der Maschine, sondern auch das Vorhandensein der Technischen Dokumentation.


Unser Seminarinhalt: Sie lernen den Unterschied zwischen Richtlinie, Verordnung und Normen sowie die Bedeutung der CE-Kennzeichnung kennen. Wir bereiten die neuen Herstellerpflichten aus der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 praxisnah für Sie auf. Durch die Gegenüberstellung zur bekannten Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erhalten Sie zudem den Überblick, welche Anforderungen aus der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 bereits bekannt sind und wo Neuerungen warten.

Wann liegt eine wesentliche Veränderung vor?

Antwort: Bei jedem Umbau stellt sich die entscheidende Frage, ob neue Gefährdungen entstehen oder sich das Risiko erhöht. Falls ja, und wenn vorhandene oder einfache Schutzeinrichtungen zur Absicherung nicht mehr genügen, spricht der Gesetzgeber von einer „wesentlichen Veränderung“. Das Ergebnis ist rechtlich eine neue Maschine. Die Entscheidungsgrundlage bilden nationale Interpretationspapiere und die europäische Maschinenverordnung.


Unser Seminarinhalt: Wir zeigen Ihnen, wie die neue Maschinenverordnung die wesentliche Veränderung ab 2027 europaweit einheitlich definiert und welche Konsequenzen eine wesentliche Veränderung mit sich bringt. Sie lernen die Bewertungsgrundlage für die Änderung an Maschinen unmittelbar in Verbindung mit den neuen Herstellerpflichten kennen.

Was sind harmonisierte Normen?

Antwort: Gesetze formulieren lediglich, welches Schutzziel erreicht werden soll. Wie eine Anforderung technisch gelöst werden kann, steht in den Normen. Eine besondere Rolle spielen dabei die harmonisierten Normen. Wer diese anwendet, profitiert von der sogenannten Vermutungswirkung. Der Nachweis der Konformität wird dadurch erleichtert, da in harmonisierten Normen technische Lösungen beschrieben sind, die vom Gesetzgeber akzeptiert werden.


Unser Seminarinhalt: Wir erklären das System der Normung. Sie erfahren, was harmonisierte Normen sind, wie Sie deren Status prüfen und welche konkreten Vorteile sie bieten. Wir zeigen Ihnen, wie die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 mit harmonisierten Normen umgeht und was es mit den technischen Spezifikationen auf sich hat.

Was gehört in die Technische Dokumentation?

Antwort: Die CE-Kennzeichnung auf dem Typenschild ist nur die Spitze des Eisbergs. Die unverzichtbare Basis hierfür bildet die Technische Dokumentation. Sie dient gegenüber Behörden als Nachweis, dass die Maschine sicher ist. Dazu gehören unter anderem Konstruktionspläne, Stromlaufpläne, die Risikobeurteilung, die Betriebsanleitung und die Konformitätserklärung. Diese Unterlagen müssen mindestens 10 Jahre lang für Marktüberwachungsbehörden verfügbar gehalten werden.


Unser Seminarinhalt: Wir geben Ihnen einen Überblick über die geforderten Dokumente und unterscheiden dabei klar zwischen interner und externer Dokumentation. Wir besprechen die sprachlichen Anforderungen an die Betriebsanleitung und klären, welche Inhalte zwingend in die Konformitätserklärung gehören. Sie erfahren, welche Anforderungen an die digitale Bereitstellung und Vorhaltung der technischen Dokumentation gestellt werden.

An wen richtet sich das Seminar?

Antwort: Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 bildet ab dem 20.01.2027 das rechtliche Fundament jeder Maschine innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums. Die neue Maschinenverordnung betrifft damit alle Akteure, die ab dem genannten Stichtag rechtssicher Maschinen in Verkehr bringen wollen. Ein grundlegender Überblick zur Maschinenverordnung sowie eine Gegenüberstellung zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG schützt Ihr Unternehmen vor teuren Planungsfehlern in der Zukunft. 


Unser Seminarinhalt: Das Seminar richtet sich an alle, die einen kompakten und verständlichen Einstieg in die Thematik suchen. Es eignet sich für Konstrukteure, Projektleiter und Technische Redakteure, aber auch für Führungskräfte und Einkäufer, die die Tragweite der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verstehen müssen.

Ihr Seminarleiter: Thomas Prokopowicz

Seit 2019 begleite ich Fachkräfte sowie Führungskräfte als Seminarleiter zu verschiedensten Themen der Maschinensicherheit. Dabei bin ich regelmäßig für Partner wie IBF oder den VDI tätig. Die Basis meiner Arbeit bilden über neun Jahre operative Projekterfahrung in der Maschinensicherheit. Ich lege großen Wert darauf, komplexe Anforderungen in klare Antworten und praxisnahe Lösungen für Ihren Arbeitsalltag zu überführen. 


Sie erhalten dieses Fachwissen je nach Bedarf in interaktiven Onlineformaten oder direkt vor Ort in Präsenzworkshops. Mein Ziel ist ein persönlicher Austausch auf Augenhöhe, damit Sie die Inhalte sofort sicher in Ihren eigenen Projekten umsetzen können.

Bild von Thomas Prokopowicz

Teilnahmeoptionen im Überblick 

Dieses Seminar bieten wir aktuell als Inhouse-Format und als Onlineseminar an. Melden Sie sich jetzt unkompliziert für das nächste Onlineseminar an oder fragen Sie eine Inhouse-Schulung an.

Weitere Bausteine der Maschinensicherheit

Mit diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick der neuen Anforderungen an Maschinen. Für die Vertiefung in Spezialthemen oder die operative Umsetzung im Projektalltag bieten wir Ihnen die passenden Lösungen an.

Konformitätsbewertung

Nach der Theorie folgt die Praxis. Wir begleiten Sie bei Ihrem konkreten Projekt durch den gesamten Prozess, den Sie im Seminar kennengelernt haben. So setzen Sie den roten Faden sicher in die Tat um.

Wesentliche Veränderung

Das Seminar vermittelt Ihnen die Definition einer wesentlichen Veränderung. Wir prüfen in Ihrem Projekt, ob durch eine Änderung, einen Umbau oder ein Retrofit eine wesentliche Veränderung im Sinne der Maschinenverordnung entsteht.

Betriebsanleitung

Im Seminar lernen Sie die neuen formellen Anforderungen kennen. Wir übernehmen die operative Erstellung für Sie und liefern verständliche Benutzerinformationen, die Ihre Instruktionspflicht rechtssicher erfüllen.

Jetzt zum Seminar anmelden

  • 12.05.2026, 8:30 - 12:30 Uhr
  • Onlineseminar über Teams
  • 349,- zzgl. MwSt. 
  • Manuskript als PDF
  • Teilnahmezertifikat
  • Zahlung auf Rechnung 
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