Updates zur Maschinensicherheit
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Antwort: Ja. Die gesetzlichen Vorgaben der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 fordern explizit die Zuverlässigkeit von sicherheitsbezogenen Steuerungen. Jede Sicherheitsfunktion muss ein definiertes Maß an Ausfallsicherheit bieten. Oft fordern Kunden im Lastenheft pauschal einen bestimmten Level. Der tatsächlich erforderliche Performance Level (PLr) stammt jedoch einzig und allein aus der Risikobeurteilung oder den geltenden C-Normen. Er ist somit keine Verhandlungssache, sondern ein methodisch hergeleiteter Wert zur Erfüllung der gesetzlichen Sicherheitsanforderungen.
Unsere Leistung: Wir unterstützen Sie bei der korrekten Ermittlung des erforderlichen Performance Levels (PLr). Wir leiten diesen Wert methodisch sauber aus Ihrer Risikobeurteilung oder den relevanten Produktnormen ab. Wir übernehmen diese Einstufung vollständig für Sie und schützen Sie vor technisch unnötigen und teuren Pauschalforderungen Ihrer Kunden. Alternativ erarbeiten wir die Sicherheitsziele gemeinsam mit Ihrem Team. So stellen wir nicht nur die Rechtssicherheit her, sondern sorgen auch für einen nachhaltigen Lerneffekt in Ihrem Unternehmen.
Antwort: Das Thema wird relevant, sobald Sie Risiken durch steuerungstechnische Maßnahmen mindern. In Ihrer Risikobeurteilung legen Sie fest, welche Gefahren durch Sicherheitsfunktionen abgesichert werden. Für jede Sicherheitsfunktion müssen Sie gemäß EN ISO 13849-1 einen erforderlichen Performance Level (PLr) ermitteln. Der Wert beschreibt die notwendige Zuverlässigkeit der Funktion, abhängig vom Risikopotenzial. Anschließend müssen Sie technisch nachweisen, dass Ihre Hard- und Software den geforderten Level auch tatsächlich erreicht.
Unsere Leistung: Wir leiten den erforderlichen Performance Level direkt aus Ihrer Risikobeurteilung ab. Sollte die Analyse noch nicht vorliegen, ermitteln wir die Anforderungen gemeinsam mit Ihnen an der Maschine. Wir bieten Ihnen hierbei volle Flexibilität. Entweder legen wir die Steuerungstechnik gemeinsam mit Ihnen aus oder wir erbringen den Nachweis der ausreichenden Zuverlässigkeit an Ihrer bereits geplanten Steuerung. Wir achten in beiden Fällen darauf, die geforderte Sicherheit exakt zu erreichen. So vermeiden wir überdimensionierte Hardwarekosten, ohne Kompromisse bei der Sicherheit einzugehen.
Antwort: Der Nachweis der Zuverlässigkeit basiert auf einer mathematischen Betrachtung mehrerer Faktoren. Zu bewerten sind die Architektur (Kategorie), die mittlere Zeit bis zum gefährlichen Ausfall (MTTFd), der Diagnosedeckungsgrad (DC) sowie Maßnahmen gegen gemeinsame Ursachen von Fehlern (CCF). Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV bietet hierfür die kostenfreie Software SISTEMA an. Die korrekte Modellierung erfordert jedoch tiefgehendes Normenwissen sowie Erfahrung im Umgang mit den spezifischen Kennwerten und Anforderungen der EN ISO 13849-1.
Unsere Leistung: Wir übernehmen die komplette Modellierung Ihrer Sicherheitsfunktionen in SISTEMA. Wir beschaffen die notwendigen Kennwerte Ihrer verbauten Komponenten und bilden die Sicherheitskreise vom Sensor über die Logik bis zum Aktor normkonform ab. Sie erhalten eine saubere und fehlerfreie Berechnung, die belegt, dass die Steuerung Ihrer Maschine den geforderten Performance Level für die definierten Sicherheitsfunktionen erreicht. Selbstverständlich übergeben wir Ihnen neben der Dokumentation im PDF-Format auch die bearbeitbare SISTEMA-Projektdatei für Ihre Unterlagen.
Antwort: Nein. Die Berechnung in SISTEMA ist lediglich der theoretische Nachweis. Es muss zusätzlich zwingend gemäß Abschnitt 10 der EN ISO 13849-1 eine Validierung der sicherheitsbezogenen Steuerung erfolgen. Sie müssen durch Tests und Analysen prüfen, ob die Sicherheitsfunktionen in der Praxis wie geplant funktionieren. Dazu gehört auch die Fehlersimulation. Sie müssen testen, wie die Maschine reagiert, wenn beispielsweise ein Draht bricht oder ein Schütz verklebt. Nur die Kombination aus theoretischer Berechnung und praktischer Prüfung führt zu einer konformen und sicheren Maschine.
Unsere Leistung: Wir erstellen für Sie einen detaillierten Validierungsplan. Darin definieren wir exakt, welche Funktionsprüfungen und Fehlersimulationen an Ihrer Maschine durchzuführen sind. Ihre Fachkräfte erhalten eine klare Anleitung, um die Validierung eigenständig und korrekt umzusetzen. Ergänzend liefern wir Ihnen die passenden Vorlagen für das Validierungsprotokoll. So stellen Sie sicher, dass die praktische Prüfung normkonform abläuft und das Ergebnis rechtssicher dokumentiert wird.
Antwort: Bei programmierbaren Sicherheitssteuerungen rückt die Softwarequalität in den Fokus. Der Programmcode für Sicherheitsfunktionen darf nicht improvisiert oder unstrukturiert entstehen. Die Norm EN ISO 13849-1 fordert einen strikten Entwicklungsprozess nach dem V-Modell. Dazu gehören eine vorab erstellte Software-Spezifikation sowie ein Code-Review, bei dem das Programm auf Lesbarkeit, Struktur und Fehlerfreiheit geprüft wird. Änderungen am Programm müssen zudem lückenlos dokumentiert und nachvollziehbar sein.
Unsere Leistung: Wir agieren als Schnittstelle zwischen Konstruktion und Programmierung. Wir erstellen für Sie die notwendige Software-Spezifikation als klare Handlungsanweisung für Ihre Programmierer. Nach der Umsetzung durch Ihr Team führen wir unabhängige Code-Reviews durch und prüfen die Safety-Matrix auf Plausibilität. Wir liefern die rechtssichere Planung und Überprüfung der Softwarestruktur.
Die Funktionale Sicherheit steht nie für sich allein. Sie ist eingebettet in den Gesamtprozess der CE-Kennzeichnung. Wir verknüpfen die Steuerungstechnik nahtlos mit den anderen Disziplinen.